Mit einem Bein in der Urheberrechtsfalle

Man will ja auch mal über was anderes als Stricken reden ;-)
lisbeth
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Beitrag von lisbeth »

Hallo zusammen!
Ich lese hier interessiert mit (herzlichen Dank!), habe schon wieder eine Menge dazugelernt und bei jedem neuen Aspekt wieder mindestens zehn neue Fragen, z.B. hier:
ein Golfclub (VW), ein Prospekt mit dem neuen Golf darauf abgelichtet hat um diesen den Mitgliedern vor zu stellen. Die Folge, sie bekamen Post vom Abmahner.
Kommen die Abmahner von sich aus auf die Idee mit der Abmahnung, oder werden sie in diesem Falle von VW beauftragt?
Falls nicht beauftragt - kann dann jeder, der sich berufen fühlt, einen anderen abmahnen?
Sollte ich dann nicht vielleicht auch.....:wink:
Darf ich das Wort "Golf" überhaupt noch aussprechen? (iss'n Scherz!)

Liebe Grüße Lisbeth - weiß nun seit heute auch, was Panoramafreiheit ist und wo sie nicht besteht....
Kerstin
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Beitrag von Kerstin »

Ramona hat geschrieben:Mein Mann erzählte mir, das ein Golfclub (VW), ein Prospekt mit dem neuen Golf darauf abgelichtet hat um diesen den Mitgliedern vor zu stellen. Die Folge, sie bekamen Post vom Abmahner.
Der Prospekt unterliegt dem Urheberrecht und darf nur mit Erlaubnis des Rechte-Inhabers kopiert werden. Das Urheberrecht gilt auch für Werbematerial. Klingt absurd, ist aber so.
Oder wie ist das mit Ebay??? sind da alle Fotos von Büchern vorher mit dem Autor abzusprechen, zb. Hanne Barth? oder müssen diese Menschen die das einstellen mit einer Abmahnung rechnen?
Man kopiert in diesem Fall ja nicht das Buch, sondern zeigt nur eine Abbildung davon. Die dient dazu, den Verkaufsgegenstand darzustellen. Wenn es nicht gerade ein Buch von Alice Starmore ist, darf man das. (Frau Starmore hat früher Ebay-Verkäufer wegen solcher Fälle abgemahnt, aber sie ist in der Hinsicht auch ein wenig seltsam.)
Man darf auch aus Büchern mit Bildern zitieren, z.B. im Rahmen einer Rezension. Das habe ich bei den Buch-Rezensionen in meinem Blog jeweils gemacht. Es ist zwar urheberrechtlich geschütztes Material, aber ich hatte immer genau angegeben, um welches Buch es ging, und die Bilder dienten der Verdeutlichung des Inhalts, ohne zuviel preiszugeben.

Zahlreiche Grüße
Kerstin
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Give me a fish, and I eat for today. Teach me to fish, and I eat for a lifetime.
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Stricktroll

Beitrag von Stricktroll »

Hallo Michaela!

Danke, ja, es handelt sich dann um eine vereinsinterne Veranstaltung, um keine öffentliche. War mir nur wichtig, nicht, daß unser Verein noch Ärger deshalb bekommt.

LG
Martina
Johanne

Beitrag von Johanne »

Hallo lisbeth,

also, Abmahnen kann nur der, der von der Urheberechtsverletzung betroffen ist. Die vielfach verbreitete Meinung, dass jeder der eine Urheberechtsverletzung findet, einen Urhebrechtsverletzer abmahnen kann ist falsch. Bei dem Beispiel mit dem Golf könnte z.B. Volkswagen oder die Werbefirma, die den Prospekt erstellt hat, abmahnen.

LG

Johanne
Michaela
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Beitrag von Michaela »

Johanne hat geschrieben:also, Abmahnen kann nur der, der von der Urheberechtsverletzung betroffen ist. Die vielfach verbreitete Meinung, dass jeder der eine Urheberechtsverletzung findet, einen Urhebrechtsverletzer abmahnen kann ist falsch. Bei dem Beispiel mit dem Golf könnte z.B. Volkswagen oder die Werbefirma, die den Prospekt erstellt hat, abmahnen.
Es kann nicht jeder abmahnen, der etwas gefunden hat, aber schon ein paar mehr als die genannten, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände (§§ 4 UKlaG, 8 III Nr. 2-4 UWG) die berechtigt sind, die Interessen ihrer Mitglieder mittels Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen zu schützen.

Der Abmahner kann auch ein Nutzungsberechtigter sein.
Beispiel:
Ich lasse durch einen Grafiker ein Logo machen. Das Logo nutze ich für meine Produkte. Diese Produkte werden im In- und Ausland über Vertriebsberechtigte verkauft.
Nun findet das Logo jemand in Frankreich ganz superklasse und nutzt es für seine eigenen branchenfremden Produkte. Der Vertriebler in Frankreich entdeckt das und kann natürlich als Nutzungsberechtigter den Verstoß abmahnen. Auch ich als Nutzungsberechtigter könnte das und natürlich der Grafiker.

Richtig ist gemäß Johanne: wenn ich Kerstins Schäfchen - Kerstin ist Nutzungsberechtigte - irgendwo finde, kann ich es nicht selbst abmahnen und ein feines Taschengeld kassieren.
Viele Grüße - Michaela
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Johanne

Beitrag von Johanne »

Hallo,
Das Abmahnrecht ist schon ein wenig komplizierter. Man sollte wissen, dass eine Idee nicht geschützt ist. Wenn ich also denke, dass ein Schaf-Logo ein tolles Logo für mein Forum ist, dann kann ich mir natürlich ein solches Logo erstellen lassen. Damit sind aber nicht alle anderen Schaflogos auf ewig und alle Zeiten verboten. Dazu kommt noch, dass dieses Logo auch noch nicht Gebrauchsmuster geschützt ist. Wie z.B. das VW, BMW oder Opel Logo.
Wenn jetzt jemand (mit graphischen Fähigkeiten) sich auch ein Schaf-Logo mit kleinen Abweichungen zum Strickforum Schaf erstellt, kann er dieses Logo natürlich verwenden. Und hier wird es dann für den Abmahner gefährlich. Wen nämlich jetzt Kerstin dem vermeintlichen Urheberrechtsverletzter eine kostenpflichtige Abmahnung schickt und sich dieser einen Anwalt nimmt und nachweisen kann dass er das Logo selbst gezeichnet hat, zahlt Kerstin natürlich den gegnerischen Anwalt.

LG

Johanne
Michaela
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Beitrag von Michaela »

Das sind spannende Aspekte, die du da nennst, Johanne.

Das erinnert mich an den Tatzenhickhack von Jack Wolfskin, wo allen kreativen bei DaWanda und anderswo untersagt werden wollte, alles tatzenähnliche zu nähen zu applizieren oder zu klöppeln, was auch immer. Dabei hat Jack Wolfskin die Tatze selbst von der Taz geklaut, bzw. die Taz war zu gutgläubig und hat das Design nicht rechtzeitig schützen lassen.

Ich habe ein Logo schützen lassen. Dazu zählt unter anderem auch die entsprechende Farbkombination.
Das heißt: die Buchstabenkombination, das Design und die Farbzusammenstellung (nach NCS, nicht Pantone oder RAL) sind im Zusammenhang, das Design auch getrennt, geschützt.
Selbstredend dürfen die Buchstaben und die Farben auch von anderen genutzt werden, aber nicht im Verbund mit dem Design.
Und wenn jemand nur das Design klaut, hat er schon verloren, auch wenn er andere Buchstaben nutzt.

Während bei Schäfchen die Designvielfalt relativ hoch ist, ist sie bei meinem Logo ziemlich gering. Da gibt es nur zwei Varianten: ziemlich ähnlich, also identisch, oder völlig verschieden.

Ob Kerstins Schäfchen exakt oder mit Abweichungen fremdverwendet wird, lässt sich aber auch recht genau nachweisen, da wird Kerstin bestimmt auf Nummer sicher gehen :D

Ich habe auf meinem Schreibtisch gerade zwei Bücher liegen: "Onlinerecht für Webmaster" und "Recht für Grafiker und Webdesigner". Letzteres hat satte 400 Seiten und jede liest sich spannend, vor allem ist es ohne ausuferndes Juristendeutsch.

Das Abmahnrecht ist in der Tat nicht so mein Gebiet, das würde ich meinem Kollegen überlassen, der Jurist ist.
Und am liebsten hätte ich es, wenn die Leute selbst kreativ werden anstatt mit Kopien Eindruck und Geld machen zu wollen.
Viele Grüße - Michaela
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Johanne

Beitrag von Johanne »

Hallo Michaela,

wo kann ich das von Dir genannte Logo finden (das mit Deinem Urheberschutz) ? Ich hab einfach mal Deine Page aufgemacht, da ist kein Logo.

LG

Johanne
Michaela
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Beitrag von Michaela »

Es ist ein 'dienstliches' Logo, gerade außer Betrieb, von einem Verein. Die Website wird im Moment überarbeitet und auf ein anderes CMS umgestellt (nicht von mir, das machen Profis).

Meine Page hat gnädigerweise Asyl im Stricknetz, bis ich mal meinen eigenen Webspace auf die Beine gestellt habe.
Viele Grüße - Michaela
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Johanne

Beitrag von Johanne »

Hallo Michaela,

ich hatte schon gehofft, das es endliche einen qualifizierten Beitrag/Beispiel zum Urheberrecht ´gibt. Und dann gibst Du Geld für ein Urheberrecht aus? Jeder weis was. Aber nichts Konkretes. Danke

LG
Johanne
Michaela
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Beitrag von Michaela »

Das habe ich jetzt nicht verstanden, Johanne. Ich habe das Logo schon vor 10 Jahren angemeldet, über eine Kanzlei und der Schutz ist vor einiger Zeit verlängert worden.
Da war ich in Bild- und Markenrecht noch nicht so fit wie heute. Dazu kam, dass der Grafiker sich auch nicht auskannte. Sicherheitshalber haben wir das also das Ganze juristisch abgesichert, und in der Tat wollte jemand das Design vor einiger Zeit klauen, bzw. hatte es schon gemacht.

Die freundliche Bitte meinerseits, dass das Design vom Netz genommen werden sollte, hat übrigens auch nicht gefruchtet, im Gegenteil meinte der Besserwisser auch, man müsse froh und dankbar sein, dass unser Design (ohne Namen, haha) Verbreitung fände. Ich führte mehrere Telefonate und auch der dann eingeschaltete Anwalt baute dem Mann erst einmal eine Brücke.
.
Zu allem Überfluss hatte der Urheberrechtsverletzer unser Design auch noch in eine Landkarte montiert, also praktisch zwei Urheberrechte auf einmal verletzt.

Während ich nur die Auslagen für die Anmeldung als Bildmarke und die Anwaltskosten gefordert habe - Auslagen des Vereins, nicht Privatkosten von mir - , musste er an den Lizenzinhaber der Landkarte 8000 € hinblättern.

Heute würde ich das auch ganz anders handhaben.
Viele Grüße - Michaela
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fiedlers.nettchen

Beitrag von fiedlers.nettchen »

Hallo,

ich lese hier schon eine ganze Weile unheimlich interessiert mit und genau wie einer Vorschreiberin treten bei jedem Aspekt bei mir gleich 10 neue Fragen auf.
Eine möchte ich hier gern stellen. Vielleicht kann mir jemand antworten. Ich weiß, keiner darf hier ´ne Rechtsberatung machen und wie man das auch alles nennt. Es geht hier nicht ums Recht am Bild, sondern darum was drauf ist.

Die Morgenpost hat markante Teile unseres Hauses fotografiert und daraus ein Bilderrätzel mit Preisen ausgeschrieben. Wer wüsste wo das fotografiert wurde, konnte also was gewinnen. Und die Morgenpost macht (letztendlich nicht nur dadurch) auf jeden Fall Einnahmen.
Eine Mieterin wies mich auf den Artikel hin.

Sollte man bei so etwas nicht auch fragen? Ich fand mich nun dadurch nicht geschädigt oder so, aber ist das in Ordnung?

Viele Dank im Voraus für Eure Meinungen
Janet
Michaela
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Beitrag von Michaela »

So, wie du es dargestellt hast, musst du nicht gefragt werden, siehe hier, 2. Absatz
http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

Was anderes wäre es, wenn dabei stünde:"Hier wohnt Frau Müller, die immer ihren Müll auf den Gehweg kippt". Das würde die Persönlichkeitsrechte von Frau Müller verletzen.
Viele Grüße - Michaela
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fiedlers.nettchen

Beitrag von fiedlers.nettchen »

Danke, Michaela, für den Link. Das ist alles sehr interessant.
Asmer
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Beitrag von Asmer »

Hallo!

Ich hab auch eine Frage dazu:
Wenn ich mir jetzt zB. ein Muster von "Hello Kiddy" oder "Arielle" für Intarsienstricken (selbst gezeichnet) erstelle und diese Werke oder das Muster ins Netz stelle, verletze ich damit auch ein Urheberrecht?

Liebe Grüße

Elisabeth
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Beitrag von Michaela »

Ja, damit wird das Urheberrecht auch verletzt, selbst, wenn du den Urheber nennst. An dem von dir erstellten Werk muss auch eindeutig deine eigene Leistung erkennbar sein.

Der entsprechende Paragraf des Urheberrechtsgesetz ( http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html ) lautet

§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.


Du kannst kannst die rosa Katze nachstricken und das Werk ins Netz stellen, das wäre ein Unikat und du kannst die Lizenzinhaber von Hello Kitty fragen, ob sie dir schriftlich die Genehmigung erteilen, aus der Comic-Figur ein Strickmuster zu erstellen.

Etwas anderes würde ich persönlich mir nicht erlauben.
Viele Grüße - Michaela
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Beitrag von Asmer »

Hallo!
@ Michaela, herzlichen Dank für Deine promte, fachliche Auskunft.
Was man denn nicht alles bedenken muss, bevor man irgendetwas macht :oops:

Aber stricken und meinem Enkerl schenken dürfte ich es schon...?

Oder muss ich alles wieder auftrennen?

Liebe Grüße
Elisabeth
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Beitrag von Michaela »

Aber stricken und meinem Enkerl schenken dürfte ich es schon...?
Oder muss ich alles wieder auftrennen?
Ja klar, das bleibt ja in der Familie und der Pulli ist ein Einzelstück.

Wenn allerdings eine Freundin sagen würde: "Oh, ist der toll, kannst du nicht ein paar für unseren Kindergarten-Bazar stricken? Der ist doch gemeinnützig". Dann geht das in den öffentlichen Raum und in diesem Fall würde ich in jedem Fall beim Lizenzeigner nachfragen.

Wenn ich meiner Nichte einen handgemalten Dagobert Duck als Poster anfertigen wollte, dürfte ich das auch. Selbst, wenn ich ihn mit einem Spirograf aus einem Heft abpause.
Viele Grüße - Michaela
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Mallory
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Beitrag von Mallory »

Jetzt bin ich doch erstaunt - dann müssten all die Designerinnen von gehäkelten Hello Kitty-Schlüsselanhängern u.a. bei Ravelry eine Lizenz haben? Und was ist mit den gestrickten Yodas, Darth Vaders und Roboter Marvins?

Grüße von Anna
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Beitrag von Asmer »

Hallo!

Nachdem mich jetzt aber echt interessiert, wie leicht oder schwer man von den Lizenzgebern eine Zustimmung bekommt, habe ich bei Sanrio.com so rein aus Neugierde nachgefragt und werde mal abwarten, wie die Antwort lautet.

Liebe Grüße

Elisabeth[/url]
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