Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Man will ja auch mal über was anderes als Stricken reden ;-)
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beaune
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Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Beitrag von beaune »

Ihr Lieben, im vergangenen Herbst ist meine Mutter plötzlich gestorben und ich bin dabei, viele Bücher zu verkaufen. Dabei würde ich auch gern die eine oder andere Seite vom Inhalt fotografieren, vor allem bei Bildbände, um den potentiellen Käufern einen Eindruck vom Buch zu vermitteln. Allerdings habe ich mich bisher nicht getraut, weil ich nicht weiß, ob das gegen das Urheberrecht verstößt.

Ist hier von euch jemand vertrauter mit dieser Thematik? Ich möchte mich ungern in die Nesseln setzen...

Viele liebe Grüße Petra
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Re: Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Beitrag von Michaela »

Das ist lobenswert und aufwändig, die hinterlassenen Bücher deiner verstorbenen Mutter dem weiteren Gebrauch zuzuführen.

Zum Thema Urheberrecht und Copyright haben wir vor Jahren schon eine Handreichung erstellt, die sich an der gültigen Gesetzgebung orientiert.
viewtopic.php?t=15068

Meine Empfehlung ist, im Vorfeld den Verkaufswert und das Angebot zu checken, zB bei der ZVAB https://www.zvab.com/, Abebooks https://www.abebooks.de/Gebrauchte-Buecher/ oder Medimops.
Wenn man bei der ZVAB schon sieht, dass es mehrere Exemplare gibt, kann man davon ausgehen, dass der Verkauf nicht so schnell erfolgen wird.
Je nach Buch ist das Abwägen, ob der Aufwand lohnt, sinnvoll.
Über Momox zB lassen sich Bücher verkaufen, je nachdem erfährt man gleich den Erlös https://www.momox.de/so-funktionierts/. Es erspart einem den Aufwand, die Bücher selbst zu verkaufen.
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Re: Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Beitrag von Kerstin »

beaune hat geschrieben: Mi Jan 31, 2024 20:42 Ihr Lieben, im vergangenen Herbst ist meine Mutter plötzlich gestorben und ich bin dabei, viele Bücher zu verkaufen. Dabei würde ich auch gern die eine oder andere Seite vom Inhalt fotografieren, vor allem bei Bildbände, um den potentiellen Käufern einen Eindruck vom Buch zu vermitteln.
Meiner Erfahrung nach sind zwei "Innenansichten" auf jeden Fall erlaubt; ich habe das z.B. bei den Buchbesprechungen in meinem Blog genutzt. Die Quelle muss dabei nicht nochmals angegeben werden, weil sie bereits aus dem Verkaufstext hervorgeht, d.h. Buchtitel, Autor, Verlag, Jahr der Veröffentlichung.

Falls du vor allem die Bildbände nicht unbedingt zu Geld machen willst, weil sie beispielsweise nicht mehr recht aktuell sind, bietet es sich an, sie z.B. einer Begegnungsstätte für Senioren zu überlassen. Dort ist man immer froh über solche Gaben, weil viele ältere Leute lieber Bilder angucken als Texte (vor allem Kleingedrucktes) lesen. Meine Mutter hat sich auf diese Weise einer ganzen Reihe von Bildbänden entledigt.

Zahlreiche Grüße
Kerstin
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Re: Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Beitrag von Michaela »

Falls du vor allem die Bildbände nicht unbedingt zu Geld machen willst, weil sie beispielsweise nicht mehr recht aktuell sind, bietet es sich an, sie z.B. einer Begegnungsstätte für Senioren zu überlassen. Dort ist man immer froh über solche Gaben, weil viele ältere Leute lieber Bilder angucken als Texte (vor allem Kleingedrucktes) lesen.
Ja, genau. Da liefere ich auch viel ab. Aber auch normale Bücher im betreuten Wohnen der AWO.
Viele Grüße - Michaela
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Re: Bücher verkaufen - Fotos vom Inhalt möglich oder Verstoß gegen Urheberrecht?

Beitrag von beaune »

Vielen lieben Dank Michaela und Kerstin.

Es ist unendlich schade, dass unsere Gesellschaft dermaßen pieksig geworden ist und man bei vielen Dingen Angst haben muss, dass man teuer abgestraft wird. Aus dem allgemeinen Beitrag über das Copyright würde ich jetzt entnehmen, dass es per se verboten ist.
Deine Erfahrung, Kerstin, würde meinem gesunden Menschenverstand entsprechen, doch sicher wäre ich mir nicht. Ich habe mal einfach bei 2 Verlagen angefragt, doch die haben meine allgemein formulierte Frage mit einem Beispiel aus ihrem Haus nur auf das Beispiel bezogen. Und auch geschrieben, dass die Bildrechte meist bei den unterschiedlichen Fotografen liegen würden und ich dort anfragen solle. Es scheint keine allgemeine Regelung für einen solchen Fall geben.

Jetzt muss ich nur noch meinen Mut abchecken. Wäre schade, wenn ich bei einem Verkaufspreis von wenigen € dann auch noch Strafe zahlen müsste...

Die Begegnungsstätte sind auch eine gute Idee.
Vielen Dank euch!
Viele Grüße Petra

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