Einem Kind Bonbons stehlen, um sie zu verkaufen?

Es gibt StrickerInnen, die entwickeln eigene Anleitungen, z.B. für Socken, und stellen sie kostenlos ins Netz, damit sich andere darüber freuen und sie nutzen können. Leider legt das deutsche Urheberrecht in dieser Hinsicht wohl nicht eindeutig fest, ob so eine Anleitung schützenswert ist.

Nun gibt es einen Wollversandhändler, der offenbar das Internet nach solchen kostenlosen Anleitungen durchkämmt, um damit den eigenen Umsatz zu steigern: Man bietet Sockengarn mit so einer Anleitung als Paket zum Kauf an. Und wenn die ursprüngliche Designerin versucht, sich dagegen zu wehren, wird mit einer teuren Gegenklage gedroht.
Ich bin keine Juristin und weiß nicht, wie man so ein Verhalten nennt. Erpressung? Nötigung? Einschüchterung? Vielleicht ist es ja für manche Leute auch erlaubt, so etwas zu tun. Mit Sicherheit weiß ich aber, dass ich dieser Firma nicht mal für einen Cent irgendetwas abkaufen werde.

Anderer Leute Anleitungen zum Geldverdienen benutzen, ohne sie vorher zu fragen oder gar zu beteiligen, mag juristisch einwandfrei sein, wenn man den richtigen Anwalt hat. Moralisch finde ich es widerlich.

2 Gedanken zu „Einem Kind Bonbons stehlen, um sie zu verkaufen?“

  1. Ich erinnere einen Fall, da hat es bei “Brigitte” die Anleitung für einen Pullover in rosa-weißen Blockstreifen gegeben. Brigitte berichtete dann über einen Prozess gegen Neckermann, Quelle oder Otto, kann auch Bader gewesen sein, jedenfalls ein großes Versandhaus.
    Auf alle Fälle war der Pulli bis aufs I-Tüpfelchen und in exakt gleichem Farbton angeboten, wahrscheinlich maschinengestrickt in Fernost. Es scheint also durchaus Urheberrechte für Handgearbeitetes zu geben. Ulrike Bogdan (Spindelchen) hatte diesbezüglich einmal einen aufschlussreichen Artikel in einer renommierten Quiltzeitschrift veröffentlicht.
    Das ist wirklich ein fieses Verhalten von diesem Wollversand. Ich hoffe, sie haben sich mit diesem Verhalten schwer ins eigene Fleisch geschnitten. Ich werde den Vorfall verbreiten, wo es geht.

  2. Moralisch ist es unbenommen ein absolut widerliches Verhalten und ich finde deine Überschrift dazu auch unglaublich passend, denn darauf läuft es hinaus. Rechtlich gesehen ist es natürlich ein etwas anderes Problem. In unserm Urheberrecht gibt es den Begriff der Schöpfungshöhe und mit dem läßt sich immer in alle möglichen Richtungen argumentieren. Solange wir Strickerinnen es aber nicht hinbekommen, dass die Namen der DesignerInnen auch in den Strickzeitschriften genannt werden und wir so im Laufe der Zeit auch als eigenständige Künstlerinnen wahrgenommen werden können (so wie es in den USA halt einfach schon recht lange ist), solange wird hierzulande eine Strickanleitung immer den Hauch eines Gebrauchsmuster haben und nicht eines urheberrechtlich geschützten Werkes mit eigener Schöpfungshöhe. Und Gebrauchsmuster müssen nun einmal aktiv vom Hersteller angemeldet und geschützt werden und fallen nicht unter das Urheberrecht.

    in diesem Sinne, lasst uns doch bei den Strickzeitschriften anfangen und lasst uns bei ihnen nach den Namen der Designer fragen, vielleicht werden sie sich dann bewusst, dass dazu auch wirklich ein Interesse besteht.

    liebe Grüße
    Uli

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